--- Alles zur Dichtheitsprüfung ---
Zustands und Funktionsprüfung
Selbstüberwachungsverordnung Abwasser SüwVO Abw
Auf der Grundlage des § 61 Abs. 2 LWG NRW ist am 17.10.2013 eine neue Landes‐Rechtsverordnung über die Überwachung von öffentlichen und privaten Abwasseranlagen verabschiedet worden.
Damit ist der § 61 a LWG NRW (Dichtheitsprüfungen bei privaten Abwasserleitungen) weggefallen.
Die Selbstüberwachungsverordnung Abwasser – SüwVO Abw, die im Gesetz- und Ordnungsblatt (GV.NRW. 33/2013) am 08.11.2013 verkündet wurde, ist am 09.11.2013 in Kraft getreten.
Danach müssen alle Abwasseranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden.
Bei der Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen gemäß SüwVO Abwasser ist die gesamte private Abwasserleitung zu prüfen, die im Erdreich oder unzugänglich verlegt ist und die ausschließlich Schmutzwasser oder Mischwasser (d.h. Schmutzwasser mit Niederschlagswasser gemischt) führen. Dazu gehören auch Leitungen, die unter dem Keller oder der Bodenplatte des Gebäudes liegen sowie zugehörige Einsteige- schächte und Inspektionsöffnungen.
In Wasserschutzgebieten werden für die Erstprüfung von Abwasserleitungen, die vor 1965 (häusliche Abwässer) bzw. vor 1990 (industrielle oder gewerbliche Abwässer) errichtet wurden die erstmaligen Prüffristen bis zum 31. Dezember 2015 beibehalten. Alle anderen Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten müssen bis zum 31. Dezember 2020 geprüft werden.
Bei Neubau / Neuverlegung bzw. wesentlichen Änderung von Abwasserleitungen ist die generelle Prüfpflicht gemäß DIN 1986-30 bzw. DIN EN 1610 nach Fertigstellung nachzuweisen.
_______ Prüfverfahren ______
Abwasserleitungen und Schächte sind als "dicht" einzustufen, wenn bei einer Prüfung mit einer Kanalfernsehanlage bzw. einer Inaugenscheinnahme keine sichtbaren Schäden festgestellt werden, kein Grundwasser eindringt, alle Leitungen lückenlos befahren und alle Schächte geöffnet werden können.
Bei der Dichtheitsprüfung mit Luft werden einzelne Leitungsabschnitte einer Druckprüfung unterzogen. Dazu werden sie separat mit Absperrelementen verschlossen und mit Luft befüllt. Jede Leitung muss dann einen vorgeschriebenen Luftdruck eine bestimmte Zeit lang halten. Gemessen wird also, wie viel Luft im Leitungssystem verschwindet.
Bei der Dichtheitsprüfung mit Wasser werden einzelne Leitungsabschnitte einer Druckprüfung unterzogen. Dazu werden sie separat mit Absperrelementen verschlossen und mit Wasser befüllt. Jede Leitung muss dann einen vorgeschriebenen Wasserdruck eine bestimmte Zeit lang halten. Gemessen wird also, wie viel Wasser im Leitungssystem verschwindet.