... Abzocke durch unseriöser Firmen ...
Wenn es ums Abzocken und Betrügen geht, scheint die Fantasie von zwielichtigen Geschäftemachern in vielen Branchen grenzenlos zu sein. Zurzeit treiben dubiose Handwerker bei Hausbesitzern ihr Unwesen, die vorgeben Abwasserrohre reinigen zu müssen und dafür anschließend horrende Summen aufrufen.
Die neusten Infos über Abzocke bei der Rohrreinigung auf unserer Facebook-Seite !
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Immer wieder Aktuelle Sachen auch unter: ABZOCKE ROHRREINIGUNG
Hier sind ein paar Beispiele von Rechnungen und Berichten aus den Medien ...
----- Weitere Berichte in unserem BLOG -----
Rohrreinigung: Verbraucher geraten oft an unseriöse Anbieter
Der Abfluss der Toilette ist verstopft, und in dieser Situation ist natürlich schnelle Hilfe gefragt. Verbraucher wenden sich in ihrer Not oft an den erstbesten Anbieter, den sie online oder im Telefonbuch finden können.
Weitere Infos (Quelle): Wirtschaft.com
Rohrreinigungsfirma kassiert 500 Euro für Beseitigung einer Verstopfung
Abzocke: Dubioses Unternehmen kassiert in Bielefeld 500 Euro in bar für Beseitigung einer Verstopfung / Kundin fühlt sich unter Druck gesetzt
Weiter Infos (Quelle): NW Zeitung
Wenn der Abfluss mal verstopft ist, kann Hilfe teuer kommen.
Es ist mitten zwischen den Feiertagen, im Bad stinkt es aus dem Abfluss. Abhilfe soll eine auf Rohrreinigungen spezialisierte Firma schaffen. Die Monteure, die kommen, hinterlassen Angst, Wut und einen leeren Geldbeutel.
Weitere Infos (Quelle): Onetz
Aktuelles vom 10.06.2015
Aktuelles vom 04.08.2015
Aktuelles vom 19.01.2016
Aktuelles vom 23.01.2016
Aktuelles vom 15.04.2016
Aktuelles vom 06.07.2016
Aktuelles vom 20.09.2016
Aktuelles vom 11.10.2016
Aktuelles vom 06.11.2016
Aktuelles vom 16.11.2016
Aktuelles vom 16.11.2016
Aktuelles vom 04.10.2017
Aktuelles vom 04.10.2017
Rohrreinigungsnotdienste haben den Vorteil, dass sie auch durchaus mal mitten in der Nacht vorbeikommen, um ein verstopftes Rohr zu säubern. Der Nachteil: Oft stellen diese Unternehmen überhöhte Rechnungen aus.
Ein Beispiel: Ein Anbieter hatte am Telefon für die Reparatur einer verstopften Toilette einen Preis von sechs Euro pro laufenden Meter Rohrreinigung veranschlagt. Als der Monteur schließlich da war, nahm er die Klobürste, ließ sich ein altes Scheuertuch geben - innerhalb einer Minute war der Abfluss frei. Die Rechnung: etwa 100,00 Euro.
Dass Rechnungen je nach Lage und Schwierigkeit des Falles unterschiedlich hoch ausfallen können, ist klar. Trotzdem tauchen gerade bei Rohrreinigungsfirmen immer wieder Beträge auf, mit denen die Firmen vor Gericht jedenfalls nicht durchkommen würden.
Nacht- und Notdienstzuschläge
Gegen einen solchen Zuschlag (zum Beispiel 50 Prozent Aufschlag, weil der Notdienst um 22.00 Uhr kommt) ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Unzulässig ist aber, dass einfach unter die Gesamtrechnung, in der ja auch Kosten für das Fahrzeug, Spezialwerkzeuge oder Ersatzteile enthalten sind, ein Strich gezogen wird und danach 50 Prozent aufgeschlagen werden. Der Nachtzuschlag kann sich nur auf den Lohn und die lohnabhängigen Kosten beziehen, die im Stundenverrechnungssatz und in den Wegekosten enthalten sind.
Das Unternehmen will Geld, obwohl der Schaden nicht behoben ist
Der Rohrreiniger arbeitet eine Stunde lang, gibt schließlich unverrichteter Dinge auf. Trotzdem verlangt er Bezahlung mit einem Verweis auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Da steht: "Bei Abbruch der Arbeit berechnen wir den bis dahin entstandenen Aufwand gemäß Preisliste." Eine solche Klausel hat das Münchner Landgericht (Urteil vom 1.2.1990, Az. 7 O 13463/89) für unwirksam erklärt. Die Begründung: Es handele sich um einen Werkvertrag. Der Werkunternehmer schuldet Ihnen aber einen Erfolg, nämlich die Beseitigung der Störung.
Spezialwerkzeuge und Spezialgerätewagen
Ein Rohrreinigungs-Unternehmen rückt mit einem technisch hochgerüsteten Fahrzeug mit Hochdruckspülgerät und Video-Kamera an. Häufig kann das verstopfte Rohr mit einfacheren Mitteln, zum Beispiel mit Spiralfedern, gesäubert werden. Auf der Rechnung taucht aber trotzdem der Einsatz des Spezialgerätewagens auf, den Sie bezahlen sollen.
Sie sollten darauf achten, welche Geräte bei Behebung der Rohrverstopfung eingesetzt werden. Tauchen später ganz andere High-Tech-Geräte auf der Rechnung auf, so sollten Sie entsprechende Posten nicht zahlen. Überweisen Sie im Zweifel nur einen Teilbetrag der Rechnung.
Noch besser ist es, den Vertrag von vornherein nur mit einem günstigen Anbieter zu schließen, der allein Anfahrt, Monteurstunden und Materialverbrauch berechnet. Dann dürften für die Reinigung des verstopften Rohres 50 Euro bis 75 Euro genügen. Außerhalb der normalen Arbeitszeit kann es jedoch auch bei einer seriösen Firma teurer werden. Zuschläge von bis zu 100 Prozent, beispielsweise für Einsätze an Sonn- und Feiertagen, können noch zulässig sein.
Berechnung der Rohrreinigung nach laufenden Metern
Beliebt ist auch der Trick, die Rohrreinigung nach laufenden Metern, gleichzeitig aber auch noch die geleistete Arbeitszeit abzurechnen. Durch diese Doppelberechnung wird die übliche oder angemessene Vergütung oft weit überschritten. Es kann sogar vorkommen, dass eine Rohrreinigungsfirma in der Rechnung das Doppelte oder Dreifache der tatsächlich gereinigten Rohrmeter angibt.
schätzen Sie die Länge der Leitungen in Ihrer Wohnung ab, die angeblich gereinigt wurde, und vergleichen Sie Ihr Ergebnis mit den Zahlenangaben in der Rechnung.
Weiterführende Adressen:
Schlichtungsstellen im Handwerk:
http://www.eu-verbraucher.de/de/so-machen-sie-sie-geltend/schlichtung/handwerk/
Tipps zum Umgang mit Handwerker-Notdiensten:
http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/UNIQ131800002911114/link894221A.html
Bundesverband Verbraucherzentralen:
Dichtheitsprüfung "Kanalhaie"
Unseriöse Rohrsanierer rufen wahllos an, klingeln an der Haustür und bedrängen arglose Hauseigentümer - die sollten sich nicht überrumpeln lassen!
Die erste reguläre Frist zur Kanaldichtheitsprüfung, die private Hauseigentümer in Wasserschutzgebieten bis Ende 2015 beachten müssen, ruft auch Kanalhaie auf den Plan: Unseriöse Rohrsanierer scheren sich hierbei nicht um den speziellen Geltungsbereich, sondern rufen wahllos an, klingeln an der Haustür oder überrumpeln arglose Hauseigentümer in der Kneipe mit dem dringenden Rat, schnell noch von ihnen fristgerecht eine Zustands- und Funktionsprüfung ihrer privaten Abwasserleitung durchführen zu lassen. Die vorgeschriebene Prüfung könne mit Hilfe einer speziellen Kanal-TV-Untersuchung samt Bescheinigung zum Schnäppchenpreis von 59 Euro durchgeführt werden – so lautet meist die drängende Empfehlung. Machen sich die vermeintlichen Fachfirmen dann mit Gerätschaften und Kamera an der Abwasseranlage des Hauses zu schaffen, überraschen sie die Eigentümer etwa mit der Nachricht, die Leitungen seien marode und dringend sanierungsbedürftig. Hauseigentümer sollten sich nicht überrumpeln lassen! Vor der Auftragserteilung sollten immer mehrere schriftliche Angebote eingeholt und zur Prüfung ausreichend Zeit erbeten werden. Wenn Kanalhaie an der Haustür massiv zur Auftragserteilung drängen oder gar drohen, sollten Betroffene die Polizei über die Notrufnummer 110 rufen.
Prüffrist bis Ende des Jahres nicht für alle:
Um Schäden für Haus und Umwelt zu vermeiden, müssen zunächst Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten, die vor 1965 verlegt wurden, bis Ende 2015 von einem anerkannten Sachkundigen geprüft werden. Später installierte Leitungen unterliegen einer Prüffrist bis Ende 2020. Wird bei der Prüfung ein Schaden festgestellt, können sich Sanierungsfristen bis zu zehn Jahren ergeben. Hauseigentümer außerhalb von Wasserschutzgebieten sind nicht an die speziellen Prüffristen gebunden. Sie müssen jedoch für eine regelmäßige Wartung und Instandhaltung ihrer Leitungen sorgen.
Es muss erst nur geprüft werden, nicht sofort Saniert oder Repariert !
Die Kommune entscheidet an Hand eines Bildreferenzkataloges die Dringlichkeit des Schadens und informiert die Bürger dann in welchem Zeitraum oder ob überhaupt saniert werden muß !
Wichtig für Hausbesitzer: Wenn Ihnen eine Firma ihre Prüfung von Abwasserleitungen auf Dichtheit aufdrängen will, lehnen Sie ab! Nutzen Sie das kostenlose Beratungsangebot der Verbraucherzentrale NRW auf:
Liebe Hausbesitzer! Wenn jemand an eurer Tür klingelt oder anruft und euch die Prüfung eurer Abwasserleitungen aufdrängen will, lehnt ab! Kanalhaie erkennen und richtig handeln
hier sind unsere Tipps dazu: